Aktuelles

18.11.2022 Beschlüsse des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind unter den o. g. Kennziffern ausschließlich in der Zeit vom 18.11.2022 bis zum 13.01.2023 gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zukassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich.

  1. In der Arztgruppe der Frauenärzte im Umfang von 8 Niederlassungsmöglichkeiten (Kennziffer für Bewerbungen: Frauen 22/03),
  2. In der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Unfang von 4,5 Niederlassungsmöglichkeiten (Kennziffer der Bewerbung: Kinder 22/04)
  3. In der Arztgruppe der Augenärzte im Umfang von 2 Niederlassungs,öglichkeiten (Kennziffer für Bewerbungen: Augen 22/05)

aufgehoben.

14.12.2021 Die radiologische Praxis – eine Niederlassung mit Potenzial

Es gibt circa 6.000 Radiologen bundesweit, jedoch haben deutsche Krankenhäuser nur zu etwa 36% eine eigene Radiologie und die Tendenz ist weiter fallen. Dennoch werden jährlich radiologische Leistungen im Wert von rund 3 Milliarden Euro abgerechnet. Das daraus resultierende jährliche Wachstum von 10 % in den Niederlassungen der Radiologen ist ein Indikator für das Potenzial der Niderlassung als Radiologe.

06.09.2021 Zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Berlin

Mit einer Investitionssumme von 21 Millionen Euro hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die hausärztliche Versorgung in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick zu verbessern. „Dabei handelt es sich um das umfangreichste Förderprogramm zur Verbesserung der Hausarztversorgung, das in Berlin jemals aufgelegt wurde.

Das Förderprogramm, das am 1. Januar 2022 startet und über mehrere Jahre läuft, wird von der KV Berlin und den regionalen Krankenkassen paritätisch finanziert. In jedem Jahr stehen 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der finanziellen Unterstützung von Ärzt:innen, die sich neu niederlassen bzw. eine Praxis übernehmen wollen, der Förderung von Zweigpraxen sowie Praxen mit angestellten Ärzt:innen wird die KV Eigeneinrichtungen betreiben, in denen Ärzt:innen angestellt arbeiten können – mit der Option der späteren Übernahme.

Diese sollen in Bezirken betrieben werden, in denen ein Hausarztmangel festgestellt wurde. Dies ist aktuell in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick der Fall. Die Eröffnung der ersten Eigeneinrichtungen ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. 

Um den ärztlichen Nachwuchs früh an die Hausarztversorgung heranzuführen, unterstützt die KV darüber hinaus einmonatige Famulaturen in Hausarztpraxen und wird pro Jahr an je fünf Medizinstudierende aus Berlin und Brandenburg 3-Jahres-Stipendien in Höhe von monatlich 500 Euro vergeben. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiat:innen, nach ihrer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in einem von der KV Berlin ausgewiesenen Fördergebiet für mindestens drei Jahre vertragsärztlich tätig zu sein.

05.03.2021 KV Berlin kritisiert Schutzschirm für die ambulante Versorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert eine umgehende Nachbesserung des vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedeten Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage. „Die aktuelle Kritik ist völlig berechtigt, denn der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffenen Regelungen lassen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen“, kritisiert der Vorstand der KV Berlin. Umsatzverluste für wichtige (extrabudgetäre) Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen für Kinder oder ambulante Operationen seien nicht hinreichend abgesichert.

Dadurch gefährde die Politik die wirtschaftliche Situation vieler Praxen. Durch die bereits seit Monaten praktizierte Verschiebung vieler Vorsorgebehandlungen und ambulanter Operationen aufgrund der pandemischen Lage erreichen viele Praxen nicht die Umsätze, die sie benötigen, um ihren Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten und im Extremfall ihre laufenden Kosten inklusive der Personalkosten zu decken. Dafür soll es nach Auffassung des Gesetzgebers keine Ausgleichszahlungen geben. „Die Politik ist dem Irrglauben aufgesessen, dass das ambulante System auf Bergen von Geld sitzt und eine monatelange Pandemie mit all ihren Auswirkungen dauerhaft auffangen kann. Dies ist ein großer Irrtum, der am Ende auch den Patienten schadet.“

Deshalb fordert die KV Berlin den Gesetzgeber auf, den Praxen die gleiche Behandlung zukommen zu lassen wie den Krankenhäusern oder den öffentlichen Gesundheitsdiensten, deren Verluste durch die Pandemie durch Steuergelder aufgefangen werden. Nicht nur in den vergangenen 12 Monaten, sondern auch weiterhin übernehmen die Niedergelassenen wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der Pandemie, hinter denen die Ärzteschaft zu 100 Prozent steht. „Wir lassen niemanden im Regen stehen und verlangen dies gleichermaßen von der Politik“, heißt es abschließend.

Sprechstundenangebot

Pro Woche müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeit für GKV-Patienten angeboten werden, statt wie bisher 20. Die Zeit für Hausbesuche wird eingerechnet.

Fachärzte, die die grundversorgende und wohnortnahe Versorgung sicherstellen, müssen mindestens fünf Stunden offene Sprechzeit in der Woche anbieten. Patienten benötigen für diese Sprechzeiten keine Überweisung. Alle Leistungen im Behandlungsfall, die im Rahmen von bis zu fünf offenen Sprechstunden pro Kalenderwoche erbracht werden, werden extrabudgetär vergütet. Es werden jedoch maximal 17,5 Prozent extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen müssen offene Sprechstunden anbieten:
Augenärzte / Chirurgen / Gynäkologen / HNO- Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen

Aufnahme neuer Patienten

Alle Leistungen im Behandlungsfall für Patienten, die noch nicht Patient in der Praxis oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in der Praxis waren, werden für ein Quartal in voller Höhe vergütet. Ausgenommen sind Anästhesisten, die keine schmerztherapeutische Behandlung durchführen, Humangenetiker, Labormediziner, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Auch Ärzte, die eine Praxis neu gegründet oder übernommen haben, sind in den ersten beiden Jahren (volle acht Quartale) von dieser Regelung ausgenommen.

Terminvermittlung

Hausärzte vermitteln dringende Termine bei Fachärzten
Vermittelt ein Hausarzt einem Patienten innerhalb von vier Kalendertagen einen dringend benötigten Termin bei einem Facharzt, erhält der weiterbehandelnde Facharzt die Leistungen im Behandlungsfall (1 Quartal) in voller Höhe vergütet. Der Hausarzt erhält für eine erfolgreiche Vermittlung 10 Euro extrabudgetär.

Flexiblere Zulassungsmöglichkeiten
Mit dem TSVG werden ¾-Zulassungen für Vertragsärzte zugelassen, Nachbesetzungsverfahren werden auch bei Rückgabe oder Entzug einer Viertelzulassung geführt. Eine Zweigpraxis soll zudem auch dann genehmigungsfähig sein, wenn eine bestehende Praxis am ursprünglichen Vertragsarztsitz als Zweigpraxis weitergeführt werden soll. Dies soll die Versorgung verbessern, wenn die Alternative die Schließung der Praxis wäre.

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